Der Reichsboden
, [
1039-1040] des -s, plur. inus. der zu
einem Reiche, und in engerer Bedeutung, der zu dem Deutschen Reiche gehörige
Grund und Boden. In engerer Bedeutung, ein dem Deutschen Reiche unmittelbar
unterworfener Grund und Boden. In diesem Verstande wird z. B. der große Wald um
Nürnberg nur der Reichsboden genannt.