Die Regel
, [
1019-1020] plur. die -n, Dimin. das
Regelchen, Oberd. Regellein. 1) Ein Werkzeug, welches aus einem geraden, dünnen
Körper bestehet, gerade Linien vormittelst desselben zu ziehen; doch nur in
einigen gemeinen Sprecharten, indem Lineal und bey den Werkleuten Richtscheit
dafür üblicher sind. 2) Figürlich, ein Satz, welcher die Art des Verfahrens, d.
i. der Einrichtung der freyen Veränderungen, angibt und vorschreibt; die
Richtschnur. Eine Sprachregel, Kunstregel, Staatsregel, Bauernregel,
Lebensregel, Maßregel u. s. f. Jemanden Regeln geben oder vorschreiben. Eine
Regel beobachten, befolgen, ausüben. Sich an keine Regeln binden. Das ist eine
feste Regel meines Lebens. Das kann ich mir nach den Regeln der Billigkeit von
dir versprechen. In einigen Fällen auch collective, der Inbegriff aller Regeln
oder Vorschriften Einer Art. In diesem Verstande ist die Ordens- oder
Klosterregel der Inbegriff aller einem Orden von dessen Stifter
vorgeschriebenen Regeln. Anm. Schon bey der Winsbeckinn Regel, im Nieders.
gleichfalls Regel. Es ist aus dem Lat. Regula entlehnet, welches aber im Grunde
wieder zu dem Geschlechte unsers recht, richten u. s. f. gehöret. Die Lat.
Endsylbe -ula ist so wie die Deutsche -el eine Ableitungssylbe, welche so wohl
ein Werkzeug als auch ein Subject bedeutet. Das Nieders. Regel bedeutet
überdieß auch einen Riegel, welches Wort gleichfalls hierher gehöret, (
S. dasselbe.) Ehe man dieses Wort aus dem Lat.
entlehnete, hatte man andere Wörter, den Begriff desselben auszudrucken. Kero
nennt die Klosterregel Rehtunga, die Monseeische Glosse aber übersetz Regula
und Norma durch Spraita, Spraida, welches unser Spriet, ein langes, gerades
Holz, zu seyn scheinet.