Die Rechtsgelehrsamkeit
, [
1007-1008] plur. inus. die Wissenschaft
der Rechte d. i. der Gesetze, die Wissenschaft das Verhältniß der menschlichen
Handlungen gegen die Gesetze zu bestimmen; die Rechtswissenschaft, die
Rechtslehre, mit einem großen Theils veralteten Ausdrucke die Rechtsgelahrheit,
Rechtsgelehrtheit, mit einem Lateinischen Kunstworte die Jurisprudenz, zuweilen
auch nur schlechthin das Recht, oder im Plural die Rechte. Sich der
Rechtsgelehrsamkeit befleißigen.