Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Rechtsgelehrsamkeit | | Der Rechtshandel

Rechtsgelehrt

, [1007-1008] adj. die Rechtsgelehrsamkeit verstehend, d. i. Wissenschaft und Fertigkeit besitzend, das Verhältniß der menschlichen Handlungen gegen die Gesetze zu bestimmen; am häufigsten als ein Hauptwort. Ein Rechtsgelehrter. Die Rechtsgelehrten. Im gemeinen Leben ist dafür das aus dem mittlern Lat. entlehnte Jurist sehr gewöhnlich. S. Rechtsverständig.
Die Rechtsgelehrsamkeit | | Der Rechtshandel