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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Rechtsfall | | Die Rechtsgelehrsamkeit

Der Rechtsgang

, [1007-1008] des -es, plur. die -gänge. 1) Der Gang, welchen die Sachen vor Gerichte haben, die bey den Gerichten eingeführte Art, die angebrachten Sachen zu behandeln, der Prozeß; ohne Plural. 2) * Eine vor Gericht klagbar angebrachte Sache selbst, ein Rechtshandel, Prozeß; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung.
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