Das Rathhaus
, [
953-954] des -es, plur. die -häuser,
ein öffentliches Gebäude in den Städten, in welchem sich die Rathsherren
versammeln, die allgemeinen Angelegenheiten der Stadt daselbst in Überlegung zu
ziehen; das Stadthaus. Es gibt dergleichen Rathhäuser auch in einigen Dörfern,
da es denn zur Versammlung der Schöppen, Ältesten oder Rathleute dienet. Auf
das Rathhaus gehen. Etwas auf dem Rathhause anzubringen haben. Von dem
Rathhause kommen. Da Rath ehedem auch Rede bedeutete, so scheinet Rathhaus
eigentlich ein solches Gebäude zu bezeichnen, wo man sich über allgemeine
Angelegenheiten unterredet. Ottfried und die Monseeische Glosse nennen daher
das Rathhaus ein Sprachhaus und im Nieders. bedeutet Sprache noch jetzt eine
jede Versammlung in allgemeinen Angelegenheiten. Übrigens hieß ein Rathhaus
ehedem auch das Bürgerhaus, so fern sich die Bürger in allgemeinen
Angelegenheiten daselbst versammeln, in Elsaß heißt es die Pfalz, von Palatium,
im Franz. le Palais, in Schwaben an einigen Orten die Gurt, von dem mittlern
Lat. Curtis, in Niedersachsen ehedem das Weichhaus oder Wichhaus, (
S. Weichbild,) im Hennebergischen das Schnoidhaus,
Rathhaus und Rathshaus müssen nicht verwechselt werden.
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955-956]