Das Weichbild
, [
1443-1444] des -es, plur. die -er. 1.
Eine Stadt mit ihrem unmittelbaren Gebiethe; besonders die Stadtflur außerhalb
der Ringmauern. Das Weichbild der Stadt Leipzig. 2. Eine Stadt. Einen Flecken
zum Weichbilde machen, ihn zur Stadt erheben. 3. Der Inbegriff der Stadtgesetze
oder Rechte. In den beyden letzten Bedeutungen ist es jetzt am seltensten. Anm.
Die Ableitung dieses alten Wortes ist noch dunkel und ungewiß; indem man bey
nahe eben so viel Grund hat, es von vicus, im Deutschen ehedem Wiek, Weich,
daher Weichhaus, das Rathhaus, anzuleiten, da es denn eigentlich das Bild einer
Stadt bedeuten würde, vermuthlich so fern es zunächst auf den Stadtsiegeln
angetroffen wurde; als von den geweiheten Bildern oder Crucifixen, mit welchen
man ehedem die Gränze der Stadtflur zu bezeichnen pflegte.
S. Wachters und Haltaus Glossar. ingleichen Assert. libertat.
Reipubl. Bremens. S. 523 f.