Der Rathgeber
, [
953-954] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Rathgeberinn, von der R. A. Rath geben, eine Person, welche andern
guten Rath gibt, d. i. nützliche Regeln des Verhaltens bekannt macht. Wer hat
des Herrn Sinn erkannt, oder wer ist sein Rathgeber gewesen? Röm. 11, 34. Wo
viel Rathgeber sind, da bestehen die Anschläge, Sprich. 15, 22. Bey dem Stryker
nur Ratgebe, in dem alten Fragmente von Carln dem Großen bey dem Schilter
Ratgeve, im weiblichen Geschlechte Ratgebin, im Oberdeutschen noch jetzt
Rathgeb, im Angels. Raedgyfa, im Schwed. Radgifvare. In dem alten
Augsburgischen Stadtrechte aus dem 13ten Jahrhunderte bedeutet es einen
Rathsherren.