Der Rastrum
, [
945-946] plur. car. der eigenthümliche
Nahme des gemeinen Stadtbieres zu Leipzig. Da fast an jedem Orte das daselbst
einheimische Bier seinen eigenthümlichen Nahmen hat, und dieser oft auf einen
Scherz gegründet ist, so glaubt Frisch, daß ein solcher auch hier zum Grunde
liege. Rastrum bedeutet im Latein. einen Karst oder Rechen; vielleicht glaubt
Frisch, daß der Nahme des Bieres eine Anspielung auf dessen schlechte, im Halse
kratzende Eigenschaft sey, welche doch nicht hat, ob es gleich übrigens ein
dickes und schweres Bier ist. Allein es hat seinen Nahmen allem Ansehen nach
einer ernsthaftern Figur zu danken. Das Zeichen solcher Häuser, wo Rastrum oder
Stadtbier geschenkt wird, war vor Alters ein eiserner Rechen (Rastrum) mit
einem darauf gesetzten langen Glase oder Topfe, daher der alte Deutsche
Übersetzer des Pantagruels von Rabelais schon des Leipzigischen Rechenbieres
gedenket. Noch jetzt hat das Kreuzholz, welches solchen Häusern zum Zeichen
dienet, einige Ähnlichkeit einem Rechen, obgleich das darauf stehende Glas oder
die Kanne die Gestalt eines Kegels bekommen hat. Übrigens kommt Burgerastrum,
Borgerastre, Borgerasa, Borgeralfrum, Orgerafro, Burgacea u. s. f. bey dem Du
Fresne und Carpentier häufig von einer Art eines bey den Mönchen in den
mittlern Zeiten üblichen sehr süßen Getränkes vor, welches noch von dem
Pigmentum verschieden war, aber mit unserm Rastrum nicht die geringste
Verwandtschaft hat, man müßte denn erweisen können, daß Rastrum ehedem ein
allgemeiner Nahme eines süßlichen Getränkes gewesen, welchen man hernach dem
süßlichen Stadtbiere gegeben, und aus Unkunde der Bedeutung es von einem Rechen
erkläret, der denn aus dieser falschen Etymologie das Zeichen eines solchen
Bieres geworden. [
947-948]