Der Rasttag
, [
947-948] des -es, plur. die -e, ein zur
Rast, d. i. zur Ruhe, bestimmter Tag; ein Ruhetag. Es ist besonders an den
Höfen und bey den Kriegsheeren üblich. An den erstern wird bey großen, mehrere
Tage dauernden Feyerlichkeiten ein dazwischen befindlicher Ruhetag, wo keine
Lustbarkeiten sind, noch zuweilen der Rasttag genannt; und bey den letztern ist
es ein Tag, da ein Kriegsheer auf seinem Zuge stille lieget, und ausruhet. Den
Soldaten einen Rasttag geben.