Rappeln
, [
935-936] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben. 1) Eigentlich, klappern oder rasseln, von harten lockern
Körpern, wenn sie mit einem Worte rappeln gemäßen Schalle heftig beweget
werden; in welchem Verstande es doch im Oberdeutschen am üblichsten ist. Mit
dem Gelde rappeln. Sprichw. Eine Nuß allein rappelt nicht im Sacke. Ital.
rappolare. 2) Figürlich sagt man in den gemeinen Sprecharten, daß jemand
rappele, oder daß es ihm in dem Kopfe rappele, wenn er nicht bey gesundem
Verstande ist, wofür eben daselbst auch einen Rapps haben, üblich ist. Anm. Es
ist das Intensivum von dem noch Nieders. reppen, rühren, schnell bewegen,
welches so wie rapp, schnell, gleichfalls auf eine Onomatopöie gegründet ist.
Verwandt sind damit das Diethmars. rabbeln, sich emsig bemühen, und das Lübeck.
rabandeln und Bremische rabakken, lärmen, ein klapperndes oder rappelndes
Getöse machen. [
937-938]