Rainen
, [
923-924] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, welches nur noch in der Landwirthschaft einiger Gegenden für
gränzen üblich ist, wo es doch nur von Feldern und andern Grundstücken
gebraucht wird. Der Acker rainet an das Holz. So auch in den Zusammensetzungen
anrainen, angränzen, abrainen, mit Gränzen absondern, verrainen, mit Gränzen
bezeichnen u. s. f. In weiterer Bedeutung kommt rinen bey dem Ottfried und
seinen Zeitgenossen für berühren häufig vor, wo es von reichen sich nur im
Endlaute unterscheidet, oder auch zunächst den Begriff der Ausdehnung in die
Länge hat.
S. Rain.