Protestiren
, [
849-850] verb. reg. welches aus dem
Lat. protestari entlehnet ist, und in doppelter Bedeutung gebraucht wird. 1)
Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, einer Verletzung seiner Befugnisse
widersprechen, seine Gerechtsamen durch einen Widersprach verwahren. Wider
etwas protestiren. 2) Als ein Activum, doch nur in Wechselgeschäften. Einen
Wechsel protestiren, die Weigerung der Zahlung von Seiten dessen, welcher ihn
bezahlen sollte, niederschreiben, welches allemahl von einem Notario geschehen
muß. Einen Wechselbrief protestiren lassen.