Privat
, [
839-840] ein aus dem Lat. privatus
entlehntes und in verschiedenen Zusammensetzungen übliches Wort, solche Dinge
zu bezeichnen, welche den öffentlichen eben dieser Art entgegen gesetzet
werden, und wofür sich im Ganzen noch kein schicklicher Deutscher Ausdruck hat
wollen finden lassen, indem geheim in den meisten Fällen zu viel saget.
Indessen hat man doch in vielen einzelnen Fällen gute Deutsche Wörter, die man
dafür gebrauchen kann. Die Privat-Beicht, die geheime Beicht, von welcher die
Ohrenbeicht der Römische Kirche eine Unterart ist. Der Privat-Gottesdienst, ein
Gottesdienst, welcher sich von dem öffentlichen Gottesdienste durch den Mangel
des Geläutes und der öffentlichen Aufzüge auf den Gassen unterscheidet, von dem
Hausgottesdienste aber noch verschieden ist, (
S. Gottesdienst.) Der Privat-Nutzen, der eigene,
besondere Nutzen, im Gegensatze des allgemeinen Nutzens oder des Nutzens des
gemeinen Wesens. Die Privat-Wirthschaft, die Wirthschaft oder Haushaltung
einzelner Glieder eines gemeinen Wesens, zum Unterschiede von der
Staatswirthschaft, Die Privat-Stunde, eine Stunde oder ein nach Stunden
eingetheilter Unterricht auf Schulen, welcher besonders bezahlt, und den
öffentlichen Lehrstunden entgegen gesetzet wird. Die Privat-Person, eigentlich
eine in keinem öffentlichen Amte stehende Person; als eine Privat-Person leben,
welches man auch privatisiren nennet. Nach einer andern Einschränkung ist die
Privat-Person der befehlenden Person in einem gemeinen Wesen entgegen gesetzt,
und da sind alle zum Gehorchen verbundene Glieder eines Staates in dieser
Rücksicht Privat-Personen.