Der Gottesdienst
Der Gottesdienst,
[
759-760] des -es, plur. inus. 1) Eine
jede Handlung, welche um Gottes willen und zu dessen Ehre, geschiehet, und der
ganze Umfang mehrerer Handlungen dieser Art. Ein unmittelbarer Gottesdienst,
eine solche Handlung, wenn sie eigentlich um Gottes willen vollbracht wird, zum
Unterschiede von dem mittelbaren. Der innere Gottesdienst, mehrere solche auf
Gott gerichtete Handlungen des Gemüthes, im Gegensatze des äußern, wenn solcher
in äußern Handlungen bestehet. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung
führet dieser letztere nur schlechthin den Nahmen des Gottesdienstes, wo es
denn als ein Collectivum von allen oder doch mehrern solchen äußern Handlungen
gebraucht wird. Der öffentliche Gottesdienst, der öffentlich und mit Läutung
der Glocken verrichtet wird, im Gegensatze des Privat-Gottesdienstes und
Hausgottesdienstes. Einen freyen Gottesdienst haben, die Freyheit, Gott durch
äußere Handlungen nach Vorschrift seiner Kirche dienen zu können. 3) In der
engsten Bedeutung, der öffentliche Gottesdienst, so fern er von ganzen
Gesellschaften eingerichtet worden. Den Gottesdienst halten, verrichten,
welches von Geistlichen oder doch an deren Stelle geschiehet. Dem Gottesdienste
beywohnen, denselben abwarten, denselben versäumen. Der Gottesdienst ist aus,
ist zu Ende. Anm. Von einzelnen gottesdienstlichen Handlungen ist es in der
zweyten und dritten Bedeutung im Hochdeutschen ungewöhnlich, ungeachtet es in
der Deutschen Bibel einige Mahl in dieser Bedeutung vorkommt. Im Schwabensp.
wird eine Wallfahrt ein Gotzdienst genannt, und Hornegk gebraucht für
Gottesdienst Gottes-Ec.