Der Prior
, [
839-840] des -s, plur. die Priores oder
Prioren, Fämin. die Priorinn, aus dem Lat. prior, eigentlich, ein jeder
Vorgesetzter oder Oberer; wo es doch nur in einigen einzelnen Fällen üblich
ist. Bey einigen geistlichen Ritterorden ist der Groß-Prior der erste und
vornehmste Vorgesetzte des Ordens nach dem Großmeister, welcher wiederum
verschiedene Priores in den Provinzen unter sich hat. In den Mönchsklöstern ist
der Prior und in den Nonnenklöstern die Priorinn die nächste vorgesetzte Person
über die Mönche oder Nonnen nach dem Abte, welche in dessen Abwesenheit dessen
Stelle vertritt. Ja in vielen, besonders geringen Klöstern, wo kein
Vorgesetzter unter dem Nahmen eines Abtes befindlich ist, ist der Prior der
erste Vorgesetzte des Klosters. Daher das Priorat, des -es, plur. die -e, aus
dem mittlern Lat. Prioratus, die Würde, die Stelle, das Amt eines Priors oder
einer Priorinn; ingleichen deren Gebieth und Wohnung, wofür auch Priorey aus
dem mittlern Lat. Prioria gebraucht wird.