Prallen
, [
825-826] verb. reg. neutr. welches mit
beyden Hülfswörtern gebraucht wird. 1) Mit dem Hülfsworte haben, denjenigen
Schall von sich geben und hervor bringen, welchen ein scharf gespannter
elastischer Körper macht, wenn er mit Heftigkeit gegen einen andern elastischen
oder auch festen Körper getrieben wird. Ich höre etwas prallen. Es hat
geprallt. 2) Mit dem Hülfsworte seyn, auf diese Art zurück gestoßen werden, so
wohl von elastischen Körpern, wenn sie mit Heftigkeit gegen einander getrieben
werden, als auch von einem elastischen Körper, wenn er gegen einen festen, und
von einem festen, wenn er gegen einen elastischen Körper getrieben wird. Wenn
der Ball gegen die Wand geworfen wird, so prallt er zurück. An etwas prallen,
auf solche Art an einen andern Körper getrieben werden. Figürlich gebraucht man
es auch wohl zuweilen von Körpern, welche nicht elastisch sind, wenigstens
nicht merklich oder sichtbar elastisch sind. So übersetzen viele das
Reflectiren der Lichtstrahlen, wenn sie auf eine glatte Fläche stoßen und
alsdann unter einem schiefen Winkel wieder zurück geworfen werden, durch zurück
prallen, und die Reflexion durch Zurückprallung, zum Unterschiede von der
Refraction oder Strahlenbrechung. Daher das Prallen. Anm. Im Nieders.
gleichfalls prallen. Es ist das Neutrum von prellen, prallen machen, welches
oft, aber unrichtig, statt dieses Neutrius gebraucht wird,
S. dasselbe.