1. Das Pflaster
, [
735-736] des -s, plur. ut nom. sing.
Dimin. das Pflästerchen, Oberd. das Pflästerlein, ein zäher Teig, womit man
einen andern Körper überziehet; doch nur in einer doppelten Bedeutung. 1. Ein
zäher aus allerley Heilmitteln, gemeiniglich von harziger oder fettiger Art,
bereiteter Teig, welchen man auf einer biegsamen ebenen Fläche ausdehnet, um
ihn über einen schadhaften Theil zu legen. 1) Eigentlich, von der Materie,
welche man auf solche Art ausdehnet. Das Pflaster aufstreichen. Das
Wachspflaster, Blasenpflaster, Wundpflaster, Brustpflaster u. s. f. Pflaster
unterscheidet sich von der Salbe durch die größere Consistenz oder Festigkeit.
2) Auch das auf ein Stück Leinwand, Leder u. s. f. gestrichene Pflaster dieser
Art. Ein Pflaster auf eine Wunde legen. Das Pflaster auflegen, abnehmen. Zwey
Pflaster schmieren oder streichen. Das Schönpflästerchen. 2. In einigen
Gegenden wird auch der Mörtel, oder Gyps, womit die Mäurer die Wände und Decken
der Zimmer überziehen, das Pflaster genannt, womit auch das Engl. Plaister, das
Holländ. Plaester und Pleyster, und das Franz. Platre, welches Gyps überhaupt
bedeutet, überein kommt. Anm. In der ersten Bedeutung im Nieders. Pflaster, im
Angels. Plaster, im Schwed. Plaster, im Böhm. Flastr. Es ist wohl durch
Weglassung der ersten Sylbe aus dem Griech. und Lat. Emplastrum, -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - entlehnet, wofür die Franzosen
vollständiger Emplatre sagen.
S. auch das folgende.