Peinlich
, [
681-682] -er, -ste, adj. et adv. der
Pein ähnlich, in derselben gegründet, Pein verursachend. 1. In der ersten
Bedeutung des Hauptwortes, einen hohen Grad der Mühe verursachend, mit vieler
Mühe verbunden; Nieders. pinlik. Der Geloub der so pinlich aufgericht,
Jeroschin bey dem Frisch. Man gebraucht es im Hochdeutschen nur noch zuweilen
von einer mit vieler Unlust verknüpften Mühe, da es sich denn der folgenden
Bedeutung nähert.
Als er so großer Noth zu peinlich nachgedacht, Haged.
2. Dem höchsten Grade der Unlust ähnlich, solchen
verursachend, darin gegründet. 1) Von körperlichen Schmerzen. Ein peinlicher
Tod, ein sehr schmerzhafter. Besonders noch in den Gerichten in einer doppelten
Bedeutung. (a) Die peinliche Frage, die Befragung eines Missethäters unter und
vermittelst körperlicher Schmerzen, die Tortur, Marter. Einen Missethäter
peinlich befragen, ihn gerichtlich martern, auf die Tortur bringen. (b) Leib-
und Lebensstrafen betreffend, criminal oder criminell; im Gegensatze des
bürgerlich. Die peinliche Gerichtsbarkeit, das Recht, solche Strafen
zuzuerkennen. Das peinliche Gericht. Peinliche Gesetze, welche Leib- und
Lebensstrafen betreffen. Peinlich gegen jemanden verfahren, als wenn er solche
Strafen verdienet hätte. Jemanden peinlich anklagen, auf Leib und Leben. Siehe
Bürgerlich 1. 2) Von der Empfindung des Gemüthes, den höchsten oder doch einen
sehr hohen Grad der Unlust verursachend, und darin gegründet. (a) Eigentlich.
Das ist mir sehr peinlich. Das Zögern ist mir überaus peinlich. Die Langweile
(lange Weile) ist eine der peinlichsten Gemüthsfassungen, Sulz. Der Umgang mit
einem Menschen, mit welchem man so steht, ist sehr peinlich. Es ist peinlich,
ermahnet zu werden, wenn man unschuldig ist. (b) Geneigt, gewohnt, bey
unerheblichen Dingen eine übertriebene Unlust, ingleichen eine übertriebene
Sorgfalt und Bedenklichkeit zu äußern. Ein peinlicher Mensch. Sehr peinlich
thun, ängstlich, bange. [
683-684]