Der Peiniger
, [
681-682] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Peinigerinn, eine Person, welche peiniget. ein Mensch ist der
Peiniger des andern, Mosh. Stürmische Leidenschaften, diese Peiniger unsers
Herzens, und derer die mit uns leben, Gell. Besonders pflegte man ehedem den
Henker, dessen vornehmstes Geschäft es ist, verstockte Übelthäter zu peinigen,
d. i. zu martern, mit diesem Nahmen zu belegen, in welchem Verstande es noch
Matth. 18, 34 vorkommt. In Franken wird daher der Henker, d. i. der erste und
vornehmste Knecht des Scharfrichters, noch jetzt Peinlein, d. i. Peinling,
genannt.