* Die Peinlichkeit
, [
683-684] plur. inus. welches in allen
Bedeutungen des vorigen Beywortes von dem Zustande einer Person oder Sache, da
sie peinlich ist, gebraucht werden könnte. Ehedem bedeutete es auch die
peinliche Gerichtbarkeit, das Halsgericht; in welchem Verstande es doch wenig
mehr gebraucht wird.