Der Patron
, [
673-674] des -es, plur. die -e, Fämin.
die Patroninn, aus dem Lat. Patronus. 1) Ein Schutzherr, ein Beschützer; doch
nur noch in einigen Fällen. In der Römischen Kirche wird der heilige, dessen
Schutze eine Kirche oder ein Stift besonders empfohlen ist, und nach welchen
sie auch gemeiniglich genannt werden, deren oder dessen Patron, oder wenn es
eine Heilige ist, die Patroninn genannt; der Schutzheilige, die Schutzheilige.
Ehedem nannte man solche Heilige den Hauptherren, den Hausherren, die Hausfrau,
von Haus, ein heiliges Haus, das Gotteshaus. Im gemeinen Leben nennt man noch
einen jeden, besonders Höhern und Vornehmern, der unser Bestes aus Wohlwollen
befördert, seinen Patron, wofür man jetzt in der anständigern Sprechart lieber
das Wort Gönner gebraucht. 2) Der Eigenthumsherr, Eigenthümer; gleichfalls nur
noch in einigen Fällen. Der Eigenthümer eines Schiffes heißt auf den Deutschen
Schiffen gemeiniglich der Schiffspatron oder nur Patron schlechthin. Im mittl.
Lat. Patronas navis. In weiterer Bedeutung heißt auf dem mittelländ. Meere auch
derjenige, welcher die Aufsicht über das Schiff und dessen Ladung hat, der
Schiffer, der Schiffspatron, oder Patron schlechthin. Im gemeinen Leben nennt
der Miethmann seinen Miethherrn den Hauspatron. 3) In engerer Bedeutung wird
der Lehensherr über geistliche Bedienungen, oder derjenige, welcher das Recht
hat die Stellen an den Kirchen und Schulen zu vergeben, der Patron genannt; im
mittlern Lat. Patronus.