Partiren
, [
661-662] verb. reg. act. welches nur im
gemeinen Leben üblich ist. 1) Für theilen: aus dem Latein. partiri. So wird in
dem Salzwerke zu Halle die Sohle partiret, wenn sie in die Kothe vertheilet
wird. 2) Betrügliche Kunstgriffe anwenden, durch betrügliche Kunstgriffe
erhalten. Die Noth hat ihn partiren lehren, (gelehret,) Matthes. bey dem
Frisch. Sich in einen Ort hinein partiren. Sich in jemandes Freundschaft
partiren. Etwas heimlich wegpartiren. Sich wegpartiren, wegschleichen. Etwas
verpartiren, heimlich verschleppen. Welche insgesammt nur in den niedrigen
Sprecharten üblich sind, so wie die Abgeleiteten ein Partirer, eine
Partirerinn, die Partirerey u. s. f.
S. auch Partite. Anm. Frisch leitet in dieser Bedeutung
von dem Ital. barattare, entwenden betriegen, her, Ihre aber von dem Schwed.
Par, Holländ. Part, Betrug, Ränke; welche Ableitung allen Beyfall verdiente,
wenn nur nicht die ausländische Endung -iren dawider wäre, und es überwiegend
wahrscheinlich machte, daß partiren nur eine Figur von partiri, theilen ist. Im
Bergbaue werden diejenigen, welche die Kure verhandeln, im guten Verstande
Kur-Partirer genannt, ohne Zweifel, weil sie solche einzeln verkaufen oder an
Mann bringen. Im mittlern Latein. war Particus, oder, wir Grävius bey dem
Isidor lieset, Particarius, ein Höke, welcher die Waaren einzeln mit Wucher
verkauft.
S. Partite. [
661-662]