Parteylich
, [
659-660] -er, -ste, adj. et adv.
welches von einigen Neuern mit gutem Glücke eingeführet worden, den Übelklang
des zischenden parteyisch zu vermeiden; im Gegensatze des unparteylich. Es wird
in beyden Bedeutungen des vorigen Wortes gebraucht, besonders im Superlative.
Das parteylichste Betragen, für das harte parteyischte.