Parteyisch
, [
659-660] -er, -te, adj. et adv. 1)
Überhaupt, einer Partey zugethan, es mit einer von zwey oder mehr widrig
gesinnten Parteyen haltend; im Gegensatze des parteylos oder unparteyisch. 2)
In engerer Bedeutung ist man parteyisch, wenn man sich in der Beurtheilung
andrer und in seiner Neigung gegen sie durch außerwesentliche Umstände leiten
lässet; ingleichen in dieser Denkungsart gegründet. Beydes im Gegensatze des
unparteyisch. Parteyisch seyn. Parteyisch handeln, urtheilen. Ein parteyischer
Richter. Eine partheyische (partheyische) Empfehlung der Blutsfreunde, ist, sie
mit dem gelindesten Nahmen zu belegen, ein frommer Betrug, Gell.