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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Parteylichkeit

, [659-660] plur. die -en. 1) Der Zustand, da man parteylich oder parteyisch ist, in den beyden Bedeutungen des letztern Wortes, und ohne Plural. In engerer Bedeutung ist die Parteylichkeit die Fertigkeit, sich in dem Beurtheilen andrer, in seine Neigung gegen sie, durch außerwesentliche Umstände bestim- men zu lassen; im Gegensatze der Unparteylichkeit. Die Parteylichkeit eines Richters. Die Freundschaft, zu der wir von der Natur eingeladen, werden, die so leicht Partheylichkeit (Parteylichkeit) des Herzens und wohl gar Selbstliebe wird, Gell. 2) Ein parteyliches Betragen in einzelnen Fällen. [661-662]
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