Die Parteylichkeit
, [
659-660] plur. die -en. 1) Der Zustand,
da man parteylich oder parteyisch ist, in den beyden Bedeutungen des letztern
Wortes, und ohne Plural. In engerer Bedeutung ist die Parteylichkeit die
Fertigkeit, sich in dem Beurtheilen andrer, in seine Neigung gegen sie, durch
außerwesentliche Umstände bestim- men zu lassen; im Gegensatze der
Unparteylichkeit. Die Parteylichkeit eines Richters. Die Freundschaft, zu der
wir von der Natur eingeladen, werden, die so leicht Partheylichkeit
(Parteylichkeit) des Herzens und wohl gar Selbstliebe wird, Gell. 2) Ein
parteyliches Betragen in einzelnen Fällen. [
661-662]