Das Parterre
, [
659-660] des -s, plur. ut nom. sing.
aus dem Franz. Parterre. 1) In den Gärten sind Parterre Luststücke, welche in
Felder von verschiedenen Figuren getheilet und mit Blumen, geschnittenen
Taxusbäumen u. s. f. ausgezieret werden; das Luststück. 2) In einem
Schauspielhause ist das Parterre der untere auf dem Fußboden des Gebäudes
befindliche Platz für die Zuschauer; zum Unterschiede von den Logen und der
Gallerie.