+ Parten
, [
659-660] verb. reg. act. et neutr. aus
dem Lat. partiri, welches gleichfalls nur in den niedrigen Sprecharten üblich
ist, wo es auf doppelte Art vorkommt. 1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte
haben, Theil an etwas haben; in welchem Verstande auch anparten vorkommt. 2)
Theilen; Nieders parten, Holländ. parten.