Der Orden
, [
609-610] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Die Ordnung, ohne Plural; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Nach
dem Orden ihres Alters, 2 Mos. 28, 10.
S. Ordentlich. 2. Ein Stand, d. i. eine Gesellschaft von
Menschen einerley Art. 1) Überhaupt, wo es nur noch zuweilen und gemeiniglich
im Scherze vorkommt. Der Männerorden, der Weiberorden, der Junggesellen-Orden
u. s. f. der Stand oder die Gesellschaft der verheiratheten Männer, der Weiber,
der Junggesellen. Siehe Ordnung. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung
wird es nur von gewissen Gesellschaften, welche durch Gesetze, Regeln oder
Statuten unter einander verbunden sind, gebraucht. Der geistliche Orden, in der
Römischen Kirch, ist eine Gesellschaft gottesdienstlicher Personen, welche
unter gewissen Regeln zum gemeinschaftlichen Gottesdienste verbunden ist. Der
Mönchs-Orden, ein solcher Orden für Mönche oder männlich Personen, zum
Unterschiede von einem Nonnen- oder Frauen-Orden. Der Augustiner-Orden,
Franciscaner-Orden, Bettelorden u. s. f. Vermuthlich gaben diese geistlichen
Orden das Muster zu den Ritter-Orden ab, in welchen die ritterlichen Übungen
mit den gottesdienstlichen verbunden wurden, und welche in den neuern Zeiten
bis auf bloße Ehrenzeichen und Feyerlichkeiten ausgeartet sind. Endlich sind
auch andre Gesellschaften, welche bloß das gesellschaftliche Vergnügen zur
Absicht haben, und deren Glieder durch gewisse Regeln und Gesetze mit einander
verbunden, und ge meiniglich durch äußere Zeichen von andern unterschieden
sind, unter dem Nahmen der Orden bekannt. Dergleichen sind der
Freymäurer-Orden, der Mops-Orden und so ferner. 3. Das Verhältniß, die Würde
und die Verbindlichkeit einer solchen Gesellschaft. Ingleichen das Ehren- und
Unterscheidungszeichen einer solchen Gesellschaft, besonders eines
Ritter-Ordens. Einen Orden tragen, das Ehrenzeichen eines Ordens. Anm. Es ist
wohl gewiß, daß es, wenigstens in der zweyten Bedeutung, nach dem Lat. Ordo
gebildet worden, welches schon sehr frühe von gottesdienstlichen Gesellschaften
gebraucht, und mit dem Christenthume und den Mönchs-Orden selbst auch in die
Deutsche Sprach eingeführet worden. In der allgemeinen Bedeutung der Ordnung
ist es ein gutes altes Deutsches Wort, welches von dem Lat. Ordo nur ein
Seitenverwandter ist,
S. Ordentlich und Ordnung.