Der Officier
, [
587-588] des -s, plur. ut nom. sing.
sehr häufig auch die -s, aus dem Franz. Officier, aber mit Deutscher
Aussprache. 1) Ein jeder, welcher ein Amt, besonders ein öffenliches Amt
bekleidet, in welchem Verstande auch das Franz. Officier gebraucht wird. Im
Deutschen ist es in dieser weitern Bedeutung nur in einigen Oberdeutschen
Gegenden üblich. Kait-Officier sind im Österreichischen die Beamten der
kaiserl. königl. Cameral-Haupt-Buchhalterey. Das Kriegszahlamt zu Wien bestehet
aus einem Kriegszahlmeister und verschiedenen Officieren. Das oberste Schiffamt
zu Wien hat einen adeligen Schiffamtsobersten und einen Amts-Officier. Das
kaiserl. königl. Waldamt in Nieder-Österreich hat einen adeligen Waldmeister,
einen Waldschaffer und verschiedene Waldamts-Officier. Wo es zuweilen auch wie
Officiant nur die Schreiber, Kanzellisten und andere Unterbeamten zu bezeichnen
scheinet. Hingegen werden in Mähren der oberste Landkämmerer, der oberste
Landrichter und der oberste Landschreiber, die drey obersten Land-Offizierer
(Officier) genannt. 2) In engerer und im Hochdeutschen gewöhnlicherer Bedeutung
werden nur die Beamten oder Befehlshaber bey den Soldaten Officier genannt.
Unter-Officier, die erste Staffel der Officier nach den Gemeinen; zum
Unterschiede von den Ober-Officieren, welche auch nur Officier schlechthin
genannt werden, und wozu die Fähnriche, Lieutenants und Capitäns und
Rittmeister gehören. Die Stabs-Offizier, die höhern Officier von dem Major an.