2. Nieten
, [
507-508] verb. reg. Act. 1) Vermittelst
eines Nietes befestigen. Zwey Stücke zusammen nieten. (Siehe auch Vernieten.)
2) Einen eingeschlagenen oder zur Verbindung eingesteckten Nagel an dem Ende
breit hämmern, ihm gleichsam einen Kopf hämmern; vernieten. 3) Die hervor
stehende Spitze eines eingeschlagenen Nagels umbiegen und niederschlagen,
besonders in dem zusammen gesetzten umnieten. Anm. In einem alten Vocabulario
von 1482 wird nyeten durch wiederbiegen erkläret. Im Nieders. lautet dieses
Zeitwort needen, neen, nien. Frisch lässet es von nähen, Naht, abstammen, da es
denn verbinden überhaupt bedeuten würde. Allein es kann auch zu Nadel, Nessel,
(Nieders. Nettel,) und andern dieses Geschlechtes gehören, und zunächst den
Begriff der Spitze ausdrucken.