Der Niethammer
, [
507-508] des -s, plur. die -hämmer, bey
verschiedenen Handwerkern, ein Hammer, welchen man auf das eine Ende des Nietes
hält, wenn man das andere Ende breit hämmert; bey den Schlössern aber der
Bankhammer, weil er zum Vernieten auf der Bank gebraucht wird.