Nachgehen
, [
373-374] verb. irreg. neutr. (
S. Gehen,) welches das Hülfswort seyn und die dritte
Endung des Nennwortes erfordert, hinter einem Dinge her gehen, demselben
folgen. 1. Dem Orte nach. 1) Eigentlich. Die Fürsten der Philister gingen ihnen
nach, (den Kühen mit der Lade des Bundes) 1 Sam. 6, 12. Und der König ging dem
Sarge nach, 2 Sam. 3, 31. 2) Figürlich, der Würde, dem Range nach, einem andern
Dinge den Vorzug, den Rang lassen. Er muß mir nachgehen. Die allgemeinen
Pflichten müssen den besondern nachgehen. (
S. auch Nachstehen.) 2. Der Richtung nach, eben den Weg
gehen, welchen ein anderer gegangen ist, sich in seinem Gange von der Richtung
eines andern Dinges bestimmen lassen. 1) Eigentlich. Der Spur nachgehen. Wer
will die Geheimnisse der ewigen Vorsehung erforschen, und den Fußstapfen des
Verhängnisses nachgehen? Jemanden auf allen Schritten und Tritten nachgehen.
Ich will ihm nachgehen, er möchte sonst gar zu große Händel anrichten, Gell. 2)
Figürlich. (a) Einer Person nachgehen, sich um ihre Liebe bewerben. Daß du
nicht bist den Jünglingen nachgegangen, Ruth 3, 10. Im härtern Verstande
nachlaufen. (b) Sich der Neigung zu einem Dinge überlassen; doch nur in einigen
Fällen. Seinen Geschäften, seinen Verrichtungen, seinem Gewerbe nachgehen,
ihnen obliegen, sie abwarten. Wenn man fremdem Gute nachgehet, so muß man zuvor
das seine sichern. Auch im nachtheiligen Verstande. Wer unnöthigen Sachen
nachgehet, der ist ein Narr, Sprichw. 12, 11. Dem Müßiggange, dem Trunke u. s.
f. nachgehen. (
S. auch Nachhangen. (c) Einem Befehl nachgehen, ihm
gehorchen, sein Verhalten darnach bestimmen; doch nur in den Kanzelleyen. Anm.
Nieders. nagaan, wo auch nagaanern eigennützig, und Nagaanernhed
Eigennützigkeit ist. In der R. A: wenn es mir nach ginge, d. i. wenn es nach
meinem Willen ginge, ist es nicht das zusammen gesetzte Zeitwort, sondern das
Vorwort mit seinem Dativ; eigentlich, wenn es nach mir ginge.
S. Noch I. 2.