Niederlegen
, [
497-498] verb. reg. act. niederwärts
legen, aus der Höhe nach unten zu legen, auf den Boden, zu Boden legen. 1)
Eigentlich. Eine Last niederlegen, welche man trägt, sie auf die Erde legen.
Einen Stuhl niederlegen, auf die Erde. Sich niederlegen, auf die Erde. 2) In
engerer Bedeutung legt man ein Kind nieder, wenn man es in das Bett legt. So
auch das Reciprocum, sich niederlegen, sich zu Bette legen, sich schlafen
legen. 3) Figürlich. Ein Amt niederlegen, im gemeinen Leben abdanken. Die
Regierung, die Krone, eine Würde, eine Ehrenstelle niederlegen, sich derselben
freywillig begeben. Geld oder eine andere Sache bey jemanden niederlegen, es
ihm in Verwahrung geben, im Oberdeutschen hinterlegen; daher man zuweilen auch
eine solche in Verwahrung gegebene oder genommene Sache, ein Depot, eine
Niederlage, und im Oberdeutschen eine Hinterlage zu nennen pflegt. Luther nennt
sie eine Beylage. Waaren an einem Orte niederlegen, sie bis zu weiterm
Gebrauche daselbst verwahren, (
S. Niederlage 3.) Einem die Straße niederlegen, ihm die
Bereisung derselben verwehren, ihm das Handwerk niederlegen, ihm die Ausübung
desselben verbiethen, ihm das Handwerk legen, sind nur in einigen Gegenden
üblich. So auch die Niederlegung.