Niederlassen
, [
495-496] verb. reg. act. (
S. Lassen,) niedergehen, oder niedersinken machen, von
oben herab lassen. Den Vorhang niederlassen. Die Klappe eines Tisches
niederlassen. Jemanden an einem Seile von einem Thurme niederlassen. Die Segel
niederlassen. Ingleichen als ein Reciprocum. Sich niederlassen. Sich von einem
Thurme niederlassen, vermittelst eines Seiles. Die Vögel lassen sich nieder,
wenn sie nach und aus der Luft nach der Erdfläche zu kommen. In engerer
Bedeutung ist sich niederlassen ein anständiger Ausdruck für das gemeinere sich
setzen. Figürlich bedeutet sich an einem Orte niederlassen, seinen Aufenthalt,
seine Wohnung daselbst nehmen. Sich häuslich an einem Orte niederlassen. So
auch die Niederlassung, welches auch zuweilen für Colonie gebraucht wird. Schon
bey dem Ottfried nitharlazan. [
497-498]