Neubacken
, [
475-476] adj. et adv. im gemeinen Leben
für neu gebacken, oder frisch gebacken, im Gegensatze des altbacken oder alt
gebacken. Neubackenes Brot, neu gebackenes, frisches. Ingleichen figürlich im
verächtlichen Verstande. Ein neubackener oder neu gebackener Edelmann, welcher
erst vor kurzen zu dieser Würde erhoben worden. Dän. nybaget.