Der Nachfahrer
, [
369-370] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
* Ein Nachfolger; ein nur im Oberdeutschen übliches Wort, wo es auch verkürzt,
der Nachfahr lautet, (
S. das vorige.) 2) Im Bergbaue sind die Nachfahrer oder
Einfahrer gewisse Bergbeamten, welche die Gruben befahren, und nachsehen, ob
die Geschwornen ihrer Pflicht eine Genüge leisten.