* Die Nachfahrt
, [
369-370] plur. die -en, ein auch nur im
Oberdeutschen in den Bedeutungen des Zeitwortes nachfahren übliches Wort,
besonders die Nachfolge in einem Amte oder in einer Eigenschaft zu bezeichnen.
In einigen Gegenden ist es auch die Verbindlichkeit, seinen Wein in einer dazu
berechtigten Kelter keltern, sein Getreide in einer Zwangmühle mahlen zu
lassen, u. s. f. gleichsam die Verbindlichkeit, der Kelter, der Mühle
nachzufahren, zu ihr zu fahren.