Nachfahren
, [
369-370] verb. irreg. neutr. (
S. Fahren,) welches das Hülfswort seyn erfordert. 1. *
So fern fahren ehedem von einer jeden Bewegung oder Veränderung des Ortes
gebraucht wurde, bedeutete nachfahren ehedem so viel als folgen, oder
nachfolgen überhaupt. Er wird nichts in seinem Sterben mitnehmen, und seine
Herrlichkeit wird ihm nicht nachfahren, Ps. 49, 18. So fahren sie ihren Vätern
nach, V. 20. Besonders bedeutete einem nachfahren sehr häufig, jemanden in
einem Amte, in einer Würde folgen, in welchem Verstande es noch im
Oberdeutschen üblich ist, wo der Nachfahrer der Nachfolger in einem Amt, in
einer Würde, ja in einer jeden Eigenschaft ist. Im Bergbaue fähret man den
Bergleuten nach, wenn man hinter ihnen her einfähret, um nachzusehen, ob sie
ihre Schuldigkeit thun, (
S. Fahren.) Jetzt gebraucht man es im Hochdeutschen, 2.
nur noch in engerer Bedeutung, theils 1) von einer schnellen Bewegung, so fern
solche auf eine andere folgt. Bey den Jägern fahren die Hunde nach, wenn sie
ein Stück Wild schnell verfolgen. Mit der Hand nachfahren, schnell die Hand auf
eine vorher gegangene Bewegung folgen lassen. Theils auch, 2) vermittelst eines
Fuhrwerkes nachfolgen.