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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Naturpflicht | | Das Naturreich

Das Naturrecht

, [447-448] des -es, plur. die -e, Rechte, welche einem jeden Dinge vermöge der Einrichtung seiner Natur zukommen. In engerer und gewöhnlicher Bedeutung, Rechte, welche einem jeden Menschen vermöge seiner allgemeinen Beschaffenheit, auch außer der bürgerlichen Gesellschaft und ohne Rücksicht auf dieselbe zukommen. Ingleichen der Inbegriff dieser Rechte, ohne Plural; das Recht der Natur, Jus Naturae, im Gegensatze des durch willkürliche Einrichtung entstandenen oder bürgerlichen Rechtes.
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