Nachdrucken
, [
367-368] verb. reg. welches das vorige
Zeitwort nach der breitern Oberdeutschen Mundartist. Es kommt auf doppelte Art
vor. 1. Als ein Neutrum. 1) Mit dem Hülfsworte haben, wo es doch nur bey den
Jägern einiger Gegenden für wiederkauen üblich ist. 2) * Mit dem Hülfsworte
seyn, gleichfalls in den gemeinen Oberdeutschen Mundarten für nachdrücken.
So will ich mit dem andern Zeug Nachdrucken, Theuerd. Kap. 91.
Das ersach sein Geselschaft werd Trückten ihm nach mit aller Macht, ebend. Kap.
82.
2. Als ein Activum, nochmahls drucken, nach einem vorher
gegangenen Drucke von neuen drucken, von Büchern und Schriften; wo doch in der
weitesten Bedeutung abdrucken und auslegen üblicher sind. Am häufigsten
bedeutet es, in engerm Verstande, ein Buch zum Nachtheile und wider Willen des
rechtmäßigen Verlegers von neuen drucken. Ein Buch nachdrucken. Einem Verleger
ein Buch nachdrucken.
S. Nachdruck, welches für das ungewöhnliche Nachdruckung
üblich ist.