Nahmkundig
, [
421-422] -er, -ste, adj. et adv.
welches gleichfalls im Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen am
üblichsten ist, dem Nahmen nach bekannt, deutlich bestimmt. Etwas nahmkundig
machen, nahmhaft. Eine nahmkundige (bestimmte, ausdrücklich genannte) Summe
Geldes. Eben daselbst wird es auch zuweilen für nahmhaft, so fern es für
beträchtlich, ansehnlich, berühmt stehet, gebraucht, welche Bedeutung auch das
Schwed. namnkunnig und das Angels. namcuth hat.