Nahmhaft
, [
421-422] -er, -este, adj. et adv.
welches auf doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Nebenwort allein, ohne
Comparation, wo etwas nahmhaft machen, es nennen, dessen Nahmen anzeigen ist
Den Thäter zu erfahren und nahmhaft zu machen suchen. Sich nahmhaft machen. (
S. Nahmkundig.) 2. Als ein Bey- und Nebenwort. 1) * Für
ausdrücklich, bestimmt; eine im Hochdeutschen völlig unbekannte Bedeutung,
welche zuweilen im Oberdeutschen vorkommt. Ein nahmhafter Befehl, ein
gemessener, ausdrücklicher. 2) Beträchtlich, ansehnlich; am häufigsten im
Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen. Eine nahmhafte Summe
Geldes. Der Schade war nicht geringe, er war nahmhaft. Einen nahmhaften Vorrath
von etwas liegen haben. Man hat nahmhafte Schulden für ihn bezahlt. Es kostet
mich ein Nahmhaftes. Ingleichen berühmt, einen guten, ansehnlichen Nahmen
habend; im mittlern Lat. nominativus, Franz. renomme. Dieweyl Ewer kunigl.
Mayestat von dem teuerlichsten eltisten und nahmhaftigisten geschlecht der
Christenhait iren vrsprung hat, Theuerd. in der Zuschr. Ich bin ein Bürger
einer nahmhaftigen Stadt in Cilicien, Apostelg. 21, 39. Diese wurden
nahmhaftige Fürsten in ihren Geschlechten, 1 Chron. 5, 38. In welchem Verstande
es doch der edlern Schreibart gleichfalls fremd ist. Anm. Bey dem Ottfried ist
namahafto mit Nahmen, nahmentlich. Nahmhaftig für nahmhaft ist eine unnütze
Oberdeutsche Verlängerung.