Nachbinden
, [
365-366] verb. irreg. act. (
S. Binden) mit der dritten Endung der Person und der
vierten der Sache, hinter jemanden der binden, so wohl in Ansehung der Zeit,
als auch der Ordnung. Einem nachbinden, was er gebunden hat, und noch einmahl
binden. Daher die Nachbindung.