Nachbarlich
, [
365-366] adj. et adv. 1) Nahe an den
andern oder an das andere gränzend; eine ungewöhnliche Bedeutung. Das Gesicht
ist der nachbarliche Sinn des Gehöres, Herd. das Gesicht ist dem Gehöre
benachbart. 2) In der Nachbarschaft, als einem Abstracto, gegründet. Alle
nachbarliche Beschwerden übernehmen, welche Nachbarn gegen einander zu tragen
haben, und so fern Nachbar auch einen Dorfseinwohner bedeutet, alle
Beschwerden, zu welchen diese verbunden sind. In engerer Bedeutung ist
nachbarlich, einem friedlichen, getreuen Nachbar gemäß und darin gegründet.
Nachbarliche Freundschaft halten. Das ist nicht nachbarlich.