Das Nachbarrecht
, [
365-366] des -es, plur. die -e. 1) Ein
Recht, welches jemanden in Ansehung seines Nachbars und dessen Eigenthumes
zuständig ist. Z. B. daß, wenn jemand sein Haus verkaufen will, der Nachbar das
Näherrecht oder den Vorkauf hat. 2) Das Recht, in einem Dorfe zu wohnen, und in
engerer Bedeutung sich in demselben ansässig zu machen, da es denn das ist, was
in Städten das Bürgerrecht ist; ohne Plural. Von Nachbar, ein Dorfseinwohner.