Die Nachrede
, [
381-382] plur. die -n. 1) Eine Rede,
welche auf eine vorher gegangene Rede folget. Sprichw. Vorrede macht keine
Nachrede. In diesem Verstande wird den Büchern am Schlusse zuweilen eine
Nachrede beygefüget, da sie denn der Vorrede entgegen gesetzet ist. In den
Rechten einiger Gegenden ist die Nachrede eine Schrift, welche auf die
Widerrede folgt, und in den Obersächsischen Gerichten die Duplik genannt wird.
2) So fern nach so viel als hinter bedeutet, ist die Nachrede das mündliche
Urtheil andrer über jemandes sittliche Beschaffenheit, so fern dieses Urtheil
in seiner Anwesenheit oder hinter seinem Rücken gefället wird; wo es doch nur
in nachtheiligem Verstande und ohne Plural gebraucht wird. In übler Nachrede
seyn. Jemanden in üble Nachrede bringen. Alle üble Nachrede zu vermeiden. Er
ist in keiner guten Nachrede.