Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Nachrecht | | Nachreden

Die Nachrede

, [381-382] plur. die -n. 1) Eine Rede, welche auf eine vorher gegangene Rede folget. Sprichw. Vorrede macht keine Nachrede. In diesem Verstande wird den Büchern am Schlusse zuweilen eine Nachrede beygefüget, da sie denn der Vorrede entgegen gesetzet ist. In den Rechten einiger Gegenden ist die Nachrede eine Schrift, welche auf die Widerrede folgt, und in den Obersächsischen Gerichten die Duplik genannt wird. 2) So fern nach so viel als hinter bedeutet, ist die Nachrede das mündliche Urtheil andrer über jemandes sittliche Beschaffenheit, so fern dieses Urtheil in seiner Anwesenheit oder hinter seinem Rücken gefället wird; wo es doch nur in nachtheiligem Verstande und ohne Plural gebraucht wird. In übler Nachrede seyn. Jemanden in üble Nachrede bringen. Alle üble Nachrede zu vermeiden. Er ist in keiner guten Nachrede.
Das Nachrecht | | Nachreden