Nachlassen
, [
377-378] verb. irreg. (
S. Lassen,) welches in doppelter Gestalt üblich ist I.
Als ein Activum. 1. So fern nach so viel als hinter bedeutet, hinter sich
lassen, zurück lassen. 1) Eigentlich, wo es hauptsächlich von Personen und
Sachen gebraucht wird, welche man nach dem Tode in der Welt zurück läßt; im
Oberdeutschen hinterlassen. Er hat nicht viel Vermögen nachgelassen. Die
nachgelassenen Freunde. (
S. Nachlaß.) 2) * Figürlich, für unterlassen, nicht
thun, nicht beobachten. Wir haben ihnen auch Geld gethan und Getreide, den
Wucher aber haben wir nachgelassen, Nehem. 5, 10. Im Hochdeutschen ist diese
Bedeutung fremd, wenigstens ungewöhnlich. Noch ungebräuchlicher aber ist die
Bedeutung des Aufhebens, in welcher es Richt. 2, 1 vorkommt: ich wollte meinen
Bund mit euch nicht nachlassen ewiglich. 2. So fern nach eine Zeitfolge und
Ordnung bedeutet, ist nachlassen in den Salzwerken so viel als nachfüllen. Die
Salzpfannen werden nachgelassen, wenn die Sohle eingelocht ist, und frische
nachgegossen wird. 3. So fern nach von der Richtung gebraucht wird, seiner
natürlichen Richtung folgen lassen, die Spannung, den Widerstand vermindern. 1)
Eigentlich. So läßt man ein Seil, einen Strick, einen Faden nach, wenn man ihn
nicht mehr so fest hält, sondern ihn einem Theile nach, oder ein wenig gehen
lässet; wofür auch nachgeben üblich ist. Die Hunde nachlassen, bey den Jägern,
sie auf eine Fährte anlassen, sie der Fährte nachgehen lassen. Eine Schraube
nachlassen, sie locker schrauben. Wo es auch absolute als ein Neutrum gebraucht
wird. 2) Figürlich. (a) Einem etwas nachlassen, es ihm zulassen, verstatten.
Ich habe ihm schon vieles nachgelassen, verstarret. (b) Einem Theile nach
fahren lassen, seine Ansprüche, seinen Widerstand vermindern. Er hat von den
geforderten 50 Rthl. zehen nachgelassen. An dem Preise, von dem Preise etwas
nachlassen. Ich kann nichts nachlassen, an dem Preise. Ich will von 50 Rthl.
bis auf 30 nachlassen, Gell. Es ist ihm nichts an der Strafe nachgelassen
worden. So auch in Ansehung anderer Ansprüche oder Gerechtsamen. Ingleichen
seinen Widerstand vermindern; wo es gemeiniglich absolute gebraucht wird, wie
nachgeben. Er läßt schon nach, widersetzt sich nicht mehr so heftig. Nachlassen
stillet groß Unglück, Pred. 10, 4. II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte
haben, der Heftigkeit, der Intension nach vermindert werden; eine Fortsetzung
der vorigen Bedeutung. Die Kälte, die Hitze, die Krankheit läßt nach. Die
Schmerzen wollen noch nicht nachlassen. Sein Zorn hat nachgelassen. Seine Hitze
hat bald nachgelassen. Ich merke schon, daß ihr Eigensinn nachläßt. In den
Salzhütten lässet das Salz nach, wenn es sich setzt. Daher die Nachlassung,
welches doch nur in den Bedeutungen des Activi üblich ist.
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379-380]