Der Nachlaß
, [
377-378] des -sses, plur. inus.
dasjenige, was nachgelassen wird, besonders was ein Verstorbener so wohl an
beweglichem als unbeweglichem Vermögen nach- oder zurück lässet; die
Verlassenschaft, die Nachlassenschaft, ehedem auch das Gelaß, bey dem Winsbeck
Gelesse, bey dem Notker Gelazze, Nieders. Nalaat. Den Nachlaß unter sich
theilen.