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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

1. * Mutzen | | * Das Mutzengericht

2. * Mutzen

, [351-352] verb. reg. act. welches gleichfalls nur in den gemeinen Sprecharten, besonders Oberdeutschlandes, vorkommt, wo es stutzen, der Länge nach verstümmeln bedeutet. Die Bäume mutzen, d. i. stutzen, im Oberdeutschen, wo auch das zusammen gesetzte abmutzen üblich ist. Es stammet mit dem Lat. mutilare aus einer Quelle her, nämlich von meiden, metzen, schneiden, wohin auch unser metzeln, Messer, Meißel und andre mehr gehören.
1. * Mutzen | | * Das Mutzengericht